Kryptodienstleister
Dienstleister im Bereich der Virtuellen Währungen unterliegen seit 10.01.2020 den Bestimmungen des FM-GwG und sind daher zur Einhaltung von Sorgfalts- und Meldeverpflichtungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet.
Darüber hinaus dürfen diese Dienstleistungen nur noch nach einer Registrierung bei der Finanzmarktaufsicht angeboten werden. Bereits bei der Registrierung sind umfassende Dokumente zu den geplanten Maßnahmen zu erbringen.
Ich begleite Sie sowohl bei allfälligen Registrierungsersuchen als auch bei der Erstellung der erforderlichen strategischen Dokumente. Selbstverständlich können Sie aber auch dann auf mich zählen, wenn es um das Verstehen der gesetzlichen Anforderungen geht.
Mein Angebot für Kryptodienstleister umfasst
Begleitung bei der unternehmensinternen Risikoeinschätzung und -bewertung (Risikoanalyse)
Begutachtung und Optimierung risikobasierter AML-Prozesse und Abläufe
Erarbeitung aussagekräftiger und individueller Red-Flags für Ihr Monitoring
Unterstützung beim Einbringen Ihres Registrierungsantrages
Vorbereitung auf und Begleitung bei aufsichtsbehördlichen Kontrollmaßnahmen
Praxisorientierte Geldwäsche-Präventionsschulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Beratende Begleitung des Geldwäsche-Complianceverantwortlichen
Unterstützung im Umgang mit Verdachtsfällen
Fernmündliche Hilfestellung bei Ad-Hoc-Fragen (AQUT).
Einrichten Ihres individuellen Hinweisgebersystems