Kunsthandel
Als Kunsthändler, Kunstgalerie oder Auktionshaus sind Sie in einigen gesetzlich geregelten Fällen zur Einhaltung von Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet.
Diese umfassen insbesondere:
- den Handel mit Kunstwerken
- die Vermittlung von Kunstwerken
- die Lagerung, den Handel und die Vermittlung durch Freihäfen
sofern sich der Wert der Transaktion (einzeln oder zusammenhängend) auf EUR 10.000,- oder mehr beläuft.
Die Umsetzung der auf den ersten Blick komplexen Materie ist gerade für Handelsgewerbetreibende herausfordernd. Nicht immer gibt es ausreichende personelle und zeitliche Ressourcen. Mitunter mangelt es auch am rechtlichen Verständnis.
Ich mache die komplizierte Materie für Sie anwendbar. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft fokussieren können.
Mein Angebot für Handelsgewerbetreibende umfasst
Begleitung bei der internen Risikoeinschätzung und -bewertung (Risikoanalyse)
Begutachtung und Optimierung bestehender AML-Prozesse und Abläufe
Optimierung und Implementierung interner Strategien, Kontrollen und Verfahren
Erarbeitung aussagekräftiger und individueller Red-Flags für den Umgang mit Kunden
Vorbereitung auf und Begleitung bei aufsichtsbehördlichen Kontrollen
Praxisorientierte Geldwäsche-Präventionsschulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Beratende Begleitung des Geldwäschebeauftragten
Unterstützung im Umgang mit Verdachtsfällen
Fernmündliche Hilfestellung bei Ad-Hoc-Fragen (AQUT).
Einrichten Ihres individuellen Hinweisgebersystems