Geldwäscheprävention für Rechtsanwälte
Als Rechtsanwalt verbindet Sie mit Ihrem Mandanten ein besonderes Vertrauensverhältnis. Das bedeutet, dass Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt die gemäß §§8a ff RAO erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung diskret, effizient und möglichst im Hintergrund umsetzen sollten.
Gerade bei international tätigen Kanzleien kann auch die Einführung einheitlicher interner Regelungen und die Umsetzung der einzelnen erforderlichen Schritte zu Herausforderungen führen.
Je besser diese Umsetzung funktioniert, desto weniger Ressourcen erfordert die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im Kanzleialltag.
Ich unterstütze Sie gerne auf Ihrem Weg zur Compliance. Sie können meine Dienstleistung aber auch dazukaufen, um Ihre Mandanten bei der rechtskonformen Umsetzung der erforderlichen Bestimmungen fachgerecht zu unterstützen!
Mein Angebot für Rechtsanwälte umfasst
Unterstützung bei der Erstellung einer internen Risikoanalyse gem. §8a Abs 3 RAO
Begutachtung und Optimierung risikobasierter AML-Prozesse und Abläufe
Erarbeitung aussagekräftiger und individueller Red-Flags für den Umgang mit Mandanten
Praxisorientierte Geldwäsche-Präventionsschulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Beratende Begleitung des Geldwäsche-Complianceverantwortlichen
Unterstützung im Umgang mit Verdachtsfällen
Fernmündliche Hilfestellung bei Ad-Hoc-Fragen (AQUT).
Einrichten Ihres individuellen Hinweisgebersystems
EXKLUSIV FÜR DIENSTLEISTER:
Externe Expertise für Ihre Beratungstätigkeit (Begleitung bei Registrierungsanträgen, Beratung in heiklen Fällen)
FÜR SIE ODER IHRE MANDANTEN:
gerichtsverwertbare Begutachtung komplexer Sachverhalte