gewerbliche Versicherungsvermittler und Vermögensberater
§ 365m1 GewO 1994 verpflichtet Versicherungsvermittler, wenn diese im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und anderen Dienstleistungen mit Anlagezweck tätig werden, zur Einhaltung von Sorgfalts- und Meldepflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Sofern Sie also als Versicherungsvermittler oder als Vermögensberater die oben genannten Produkte vertreiben, sind Sie für die Umsetzung der einschlägigen Bestimmungen in ihrem Tätigkeitsbereich verantwortlich.
Mein Angebot für Versicherungsvermittler und Vermögensberater umfasst
Begleitung bei der internen Risikoeinschätzung und -bewertung (Risikoanalyse)
Begutachtung und Optimierung bestehender AML-Prozesse und Abläufe
Optimierung und Implementierung interner Strategien, Kontrollen und Verfahren
Erarbeitung aussagekräftiger und individueller Red-Flags für den Umgang mit Kunden
Praxisorientierte Geldwäsche-Präventionsschulungen für Sie und Ihre Mitarbeiter
Beratende Begleitung des Geldwäschebeauftragten
Unterstützung im Umgang mit Verdachtsfällen
Fernmündliche Hilfestellung bei Ad-Hoc-Fragen (AQUT).
Einrichten Ihres individuellen Hinweisgebersystems