Die EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche
Seit einigen Monaten geistert der Begriff „6. EU-Geldwäsche-Richtlinie“ in den Fachkreisen herum. Doch was genau ist damit gemeint? Und gibt es die 6. Geldwäsche-Richtlinie wirklich? Ich bin dieser Frage auf den Grund gegangen.
In Ergänzung der EU-Geldwäsche-Richtlinie sowie zur Harmonisierung eines einheitlichen Verständnisses in den Mitgliedstaaten hat die Europäische Kommission eine Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche beschlossen.
Regelungsumfang ist die Definition von Geldwäsche sowie die Regelung des Strafrahmens und des -umfanges. Die Richtlinie (EU) 2018/1673 ist bis 3. Dezember 2020 in den Mitgliedstaaten umzusetzen.
Festzuhalten ist, dass es sich um eine Ergänzung der bisher bestehenden EU-Geldwäsche-Richtlinien und nicht um eine Aktualisierung handelt. Die verbreitete Bezeichnung als 6. EU-Geldwäsche-Richtlinie ist daher nicht zutreffend!
Wollen Sie mehr zur neuen Richtlinie erfahren? Im nachstehend verlinkten Video finden Sie nähere Einzelheiten.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!