Die Europäische Union setzt die 40 Empfehlungen der FATF beinahe wortlautgleich in ihrer Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung um. Derzeit besteht die Richtlinie in der fünften Fassung. Letztere wurde im Mai 2018 angenommen. Der Umsetzungszeitraum für die Mitgliedstaaten wurde mit 10. Jänner 2020 festgelegt.
Die Intention der Europäischen Union ist es, durch eine umfassende Berücksichtigung der 40 Empfehlungen europaweit eine Rechtsgrundlage zu schaffen, die es den Mitgliedstaaten ermöglicht, bei korrekter Umsetzung technische Compliance im Sinne der FATF zu erreichen und den Missbrauch innerstaatlicher Systeme für Zwecke der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die EU-Geldwäsche-Richtlinie ist daher in erster Linie eine Präventiv-Richtlinie und stellt nicht auf die Verbesserung von Strafverfolgungssystemen ab. Diese Funktion übernimmt die im Oktober 2018 beschlossene Richtlinie (EU) 2018/1673 zur strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.
Nachstehend finden Sie die 5. EU-Geldwäsche als konsolidierte Fassung zum Download.
5. EU-Geldwäsche-Richtlinie DEUTSCH
5. EU-Geldwäsche-Richtlinie ENGLISCH