Drei-Phasen-Modell
Es gibt zahlreiche kriminologische Konzepte, welche die Abläufe von Geldwäscheprozessen beschreiben. Eines der geläufigsten ist das so genannte Drei-Phasen-Modell.
Folgt man diesem Erklärungsmodell, so lässt sich der Geldwäscheprozess in drei Phasen unterteilen:
- Placement (Platzierung),
- Layering (Umschichtung) und
- Integration (Wertschöpfung).
PLACEMENT (Platzierung)
In dieser ersten Phase der Geldwäsche wird der Vermögenswert in das legale Wirtschaftssystem eingeschleust. Die dazu verwendeten Mechanismen hängen von der Beschaffenheit des Vermögenswertes ab und können variieren. In der Regel wird es sich beim inkriminierten Vermögenswert um Bargeld handeln. In jenen Fällen, in denen der erlangte Vermögensvorteil eine andere Form hat, muss auch dieser in den Wirtschaftskreislauf eingebracht werden. So könnten etwa aus einer Phishing-Attacke stammendes Giralgeld, gestohlener Schmuck, Elektrogeräte, Kunstgegenstände oder sogar gestohlene Fahrzeuge und andere werthaltige Güter wie Wertpapiere oder Kryptowährungen Gegenstand der Platzierung sein.
Das Einbringen erfolgt auf jene Weise, welche für die Art des Vermögenswertes und dem Ziel des Kriminellen am ehesten zielführend ist.
Beispiele:
- Einzahlung der Beute aus einem Raub oder Diebstahl auf das eigene Girokonto (kleinere Summen);
- Transfer von Einkünften aus dem Suchtmittelverkauf im Wege von Zahlungsdienstleistern (MVTS – Money Value Transfer System);
- Empfang einer betrügerisch erlangten Transaktion (Phishing) durch einen Finanzagenten;
- Erwerb von Wertkarten und Gutscheinen, um damit weitere Dienstleistungen zu finanzieren;
- Nutzung bargeldintensiver Geschäfte (Restaurants, Massagesalons, andere Servicedienstleistungen) für das Einbringen von Bargeld;
- Überschreiten von Staatsgrenzen zur Verschleierung der persönlichen Zusammenhänge (Erpressung in Italien, Geld wird in Georgien einbezahlt und überwiesen);
- Verkauf von Diebesgut über den Handel (Wertsachen, Elektrogeräte) oder
- Nutzung von Pfandhäusern/Pfandleihern, um Diebesgut in Bargeld zu verwandeln.
Um inkriminierte Vermögenswerte möglichst unauffällig in den Wirtschaftskreislauf einzubringen, nutzen Kriminelle die Methoden des „Smurfing“ und „Structuring“.
LAYERING (Umschichtung)
Ist der Vermögenswert einmal Bestandteil des legalen Wirtschaftskreislaufes geworden, wird er im Rahmen des so genannten „Layering“ (Deutsch: Umschichtung) verschleiert. In dieser Phase des Geldwäscheprozesses kommt es dem Geldwäscher darauf an, durch komplexe und undurchsichtige Transaktionen den Bezug zur Vortat gänzlich zu durchtrennen und somit die Nachverfolgung durch Strafverfolgungsbehörden zu erschweren oder ganz unmöglich zu machen. Oberstes Ziel dieser Geldwäschephase ist die Stiftung von Verwirrung beim externen Beobachter, Ermittlern oder auch jenen Berufsgruppen, welche zur erhöhten Aufmerksamkeit verpflichtet sind. Dabei ist den Kriminellen jedes Mittel recht. Neue Technologien und Möglichkeiten werden genauso genutzt wie alt bewährte Methoden.
Dazu sind insbesondere folgende Vorgangsweisen geeignet:
- Gründung von Unternehmen / Schaffung intransparenter Strukturen; Structuring;
- Einsatz von Finanzagenten, Money Mules und/oder Strohleuten;
- Investition in wertvolle Güter;
- Investition in Aktien;
- Erwerb virtueller Währungen;
- Verwendung intransparenter Verträge;
- Pseudo- / Scheindienstleistungen.
Die Phase des Layering ist meistens jene Phase, in der durch Verpflichtete Unregelmäßigkeiten erkannt und nicht selten auch gemeldet werden.
Aufgrund ihrer Beschaffenheit ist es aber auch jene Phase, in welcher eine Strafverfolgung zunehmend schwierig ist, da der Konnex zur Vortat in den seltensten Fällen nachgewiesen werden kann.
Aus diesem Umstand ergibt sich auch die in Relation zur Meldezahl niedrige Anzahl von gerichtlichen Verurteilungen wegen Geldwäsche.
Wer nun aber meinen würde, die Meldung von Verschleierungsaktivitäten sei nicht relevant, der irrt. In all jenen Fällen, in denen gegen Personen bereits wegen der Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen ermittelt wird, kann eine Verdachtsmeldung mitunter der entscheidende Beweis sein, um dieser Person kriminelles Handeln nachzuweisen und die inkriminierten Vermögenswerte sicherstellen zu können.
INTEGRATION (Wertschöpfung)
In der Phase der Integration ist der Vermögenswert gewaschen und die Verbindung zur strafbaren Handlung lässt sich nicht mehr nachweisen. Vielmehr erscheint es so, als ob der Kriminelle seinen Vermögenswert aus legitimen geschäftlichen Aktivitäten erwirtschaftet hat. Das kann etwa ein Einkommen von einem (vermeintlich) gut gehenden Restaurant oder einem anderen Unternehmen sein. Aber auch Spielgewinne sowie Erlöse aus dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie oder einem Wertpapierverkauf können als legitime Quelle genannt werden.
Ziel der Geldwäscher ist es, fiktive Belege und Herkunftsnachweise für Vermögenswerte zu generieren, um die Mittelherkunft zu legitimieren. Geldwäscher nehmen dafür einen Abschlag von bis zu 60% in Kauf!
Der Prozess der Geldwäsche ist abgeschlossen, wenn die Herkunft der Vermögenswerte vollständig legitimiert ist und eine Verbindung zur Vortat nicht mehr nachgewiesen werden kann.