Elena Scherschneva - Traumasensible Begleitung und Supervision für Berater:innen

Traumasensibel begleiten in der psychosozialen Beratung: 
Was dürfen LSB in Österreich - und was nicht?

In der psychosozialen Beratung begegnen wir immer wieder Menschen, die belastende Erfahrungen gemacht haben.

Dieser Beitrag zeigt, inwieweit Lebens- und Sozialberater:innen in Österreich traumasensibel begleiten dürfen – und wo die klare Grenze verläuft.

Warum diese Frage wichtig ist

Immer häufiger suchen Menschen in der psychosozialen Beratung Unterstützung nach belastenden oder überfordernden Erlebnissen. Nicht immer sprechen sie von „Trauma“ – aber häufig liegen belastende Ereignisse aus der Vergangenheit dem Besuch zu Grunde und das Nervensystem des/der Klient:in reagiert trotzdem spürbar.

Für uns als Lebens- und Sozialberater:innen (LSB) stellt sich dann die Frage: Wie weit dürfen wir in solchen Situationen gehen? Wo endet unsere Verantwortung – und wo beginnt der Aufgabenbereich der Psychotherapie?

Die Antwort ist klar geregelt – und trotzdem braucht sie Verständnis und Feingefühl.

Der rechtliche Rahmen in Österreich

Die Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe (§ 119 GewO 1994). Die Zugangsvoraussetzungen werden zusätzlich durch die Lebens- und Sozialberatungsverordnung (LSB-Verordnung) präzisiert.

Sie umfasst die psychologische Beratung mit Ausnahme der Psychotherapie – also die professionelle Begleitung von Menschen in Entscheidungs-, Krisen- oder Umbruchsituationen, solange keine psychische Erkrankung vorliegt.

Die Ausbildung ist umfangreich: Kommunikation, Krisenintervention, Persönlichkeitsentwicklung, rechtliche Grundlagen. Auch das Thema „Krise und Stabilisierung“ ist ausdrücklich Teil des Curriculums der LSB-Verordnung.

Das bedeutet: Wir sind befähigt, Menschen in emotional fordernden Lebenslagen stabilisierend zu begleiten, nicht sie zu therapieren.
Als psychosoziale Berater:innen sind wir befähigt, Menschen in emotional fordernden Lebenslagen stabilisierend zu begleiten, nicht sie zu therapieren.

Abgrenzung zur Psychotherapie

Psychotherapie ist gesetzlich definiert als die Behandlung seelischer Störungen mit Krankheitswert.

Lebens- und Sozialberatung hingegen richtet sich an psychisch gesunde Menschen mit konkreten Lebens- oder Beziehungsthemen.

Was heißt das in der Praxis?

👉🏻 Wir therapieren nicht, wir bearten.
👉🏻 Wir fördern Selbstreflexion, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit.
👉🏻 Wir begleiten Veränderung im Hier und Jetzt mit Fokus auf die Zukunft.

Wenn also im Gespräch deutlich wird, dass eine Person unter Symptomen leidet, die auf eine psychische Erkrankung hinweisen (z. B. Flashbacks, Dissoziationen, schwere Depressionen), ist das nicht mehr unser Aufgabenbereich.

Dann braucht es Psychotherapeut:innen oder Klinische Psycholog:innen.

Unser Beitrag ist, diese Grenze achtsam zu erkennen – und Menschen gegebenenfalls behutsam an die passende Fachstelle zu verweisen.

Was LSB in der traumasensiblen Beratung dürfen

Traumasensibel zu arbeiten heißt nicht, Traumata zu therapieren, sondern mit Bewusstsein für das Nervensystem zu begleiten.

Folgende Tätigkeiten liegen klar innerhalb unseres Kompetenzrahmens:

1. Stabilisierung und emotionale Sicherheit fördern

Wir dürfen Klient:innen helfen, wieder ins Hier und Jetzt zu kommen, wenn sie stark aufgewühlt oder überfordert sind.

Dazu gehören einfache Boden- und Atemübungen, achtsame Pausen oder das gemeinsame Wahrnehmen von Körperempfindungen, solange dies stabilisierend wirkt.

Ziel ist, dass sich die Person beruhigt und sicherer fühlt. Nicht dass sie in belastende Erinnerungen eintaucht.

2. Ressourcen aktivieren

Ein zentraler Teil der psychosozialen Beratung ist, Menschen an ihre Ressourcen und Bewältigungsstrategien zu erinnern: Was hat früher geholfen? Wer oder was gibt Halt?

Ressourcenarbeit stärkt die Selbstwirksamkeit und ist daher auch bei Klient:innen mit traumatischen Erfahrungen erlaubt und wertvoll.

3. Psychoedukation – Wissen vermittelt Sicherheit

Wir dürfen grundlegende Informationen darüber geben, wie Stress und das Nervensystem funktionieren – etwa, dass starke körperliche Reaktionen normale Schutzmechanismen sind.

Das nimmt Scham und fördert Selbstverständnis.

Solange wir dabei nicht diagnostizieren oder behandeln, fällt das unter Aufklärung im Beratungsprozess.

4. Begleitung bei Lebensfragen nach belastenden Erfahrungen

Viele Menschen wenden sich an LSB, weil sie nach einer schwierigen Zeit ihr Leben neu ordnen möchten.

Hier darf die Beratung ganz praktisch unterstützen: beim Umgang mit Beziehungen, Entscheidungen, Beruf, Selbstwert.

Die belastende Erfahrung darf Thema sein – aber der Fokus bleibt auf Gegenwart und Zukunft, nicht auf der therapeutischen Aufarbeitung der Vergangenheit.

5. Kooperation mit anderen Berufsgruppen

Wenn Klient:innen parallel in psychotherapeutischer Behandlung sind, können wir in Abstimmung mit der Therapeutin oder dem Therapeuten begleiten – zum Beispiel bei konkreten Alltags- oder Umsetzungsfragen.

Wichtig ist klare Kommunikation und gegenseitiger Respekt: Wir ergänzen, wir ersetzen nicht.
Ein zentraler Teil der psychosozialen Beratung ist, mit Menschen an ihren Ressourcen und Bewältigungsstrategien zu arbeiten.

Grenzen in der Beratung

Genauso wichtig wie die Möglichkeiten sind die Grenzen der psychosozialen Beratung:

1. Keine Traumatherapie oder Tiefenbearbeitung

Das gezielte Arbeiten mit traumatischen Erinnerungen – etwa Konfrontation, Regression oder EMDR – fällt unter Psychotherapie und ist LSB nicht erlaubt.

2. Keine Diagnose oder Behandlung von psychischen Erkrankungen

Wir stellen keine ICD-Diagnosen und behandeln keine Krankheitsbilder. Wenn Symptome wie Flashbacks, Dissoziation oder Suizidgedanken auftreten, ist die Weitervermittlung Pflicht.

3. Keine Arbeit außerhalb eigener Kompetenz

Traumasensibilität bedeutet auch, die eigenen Grenzen zu kennen. Wer unsicher ist, sollte nicht improvisieren, sondern Supervision oder Weiterleitung nutzen.

Traumasensibilität als Haltung - nicht als Methode

Traumasensibles Arbeiten“ ist kein zusätzliches Verfahren, sondern eine Haltung: achtsam, respektvoll, transparent.

Wir schaffen einen sicheren Rahmen, vermeiden Überforderung und wahren Autonomie.

Dazu gehört:

👉🏻 Tempo anpassen – wir drängen nichts ans Licht.
👉🏻 Transparenz – wir erklären, was passiert, bevor wir es tun.
👉🏻 Wahlfreiheit – Klient:innen dürfen jederzeit „Stopp“ sagen.

Diese Haltung entspricht auch dem ethischen Grundsatz der LSB: Würde, Selbstbestimmung und Unversehrtheit der Klient:innen zu achten.

Fazit

Lebens- und Sozialberater:innen dürfen traumasensibel begleiten – aber nicht therapieren.

Unsere Aufgabe ist es, Menschen nach belastenden Erfahrungen zu stabilisieren, ihre Ressourcen zu stärken und Orientierung zu geben.

Die Grenze verläuft dort, wo eine psychische Erkrankung vorliegt oder eine Traumabearbeitung im therapeutischen Sinn beginnt.

Klarheit darüber schützt beide Seiten: die Klient:innen, weil sie die passende Hilfe erhalten – und uns Berater:innen, weil wir innerhalb unseres rechtlichen und fachlichen Rahmens bleiben.

Traumasensibel begleiten heißt: präsent, sicher und menschlich zu sein – nicht alles zu tun, sondern das Richtige zur richtigen Zeit.
Wenn du mehr darüber erfahren oder diesen Ansatz in Supervision oder Einzelselbsterfahrung selbst kennenlernen möchtest, lade ich dich herzlich ein, dich bei mir zu melden.

Gemeinsam können wir erkunden, wie traumasensible Arbeit auch deine Tätigkeit als Berater:in beeinflussen kann.